Pflegekosten steuerlich absetzbar

Diese Pflegekosten sind steuerlich absetzbar

Die Steuererklärung sollte schon lang auf dem Weg zum Finanzamt sein, aber du bist dir immer noch unschlüssig, ob und vor allem welche Pflegekosten steuerlich absetzbar sind? Wir helfen dir gern dabei.

Was sind Pflegekosten?

Pflegekosten sind alle Kosten und Aufwendungen, die in Bezug auf eine Pflege anfallen. Das können eigene Pflegekosten sein, jedoch auch Kosten, die du als Pflegeperson für einen pflegebedürftigen Angehörigen übernimmst. Damit Pflegekosten steuerlich absetzbar sind, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Die gepflegte Person muss nachweislich krankheitsbedingt pflegebedürftig sein (z. B. Bescheinigung Pflegegrad von Pflegeversicherung).
  • Es müssen Einschränkungen im Alltag vorliegen wie Demenz, Blindheit oder Behinderungen.

Im Sozialgesetzbuch Elften Buch ist unter den Paragrafen 14 und 15 gesetzlich festgelegt, wann eine Person als pflegebedürftig gilt. Die Pflegeversicherung prüft, ob ein Anspruch auf Leistungen besteht und ordnet die pflegebedürftige Person anhand eines ärztlichen Gutachtens in einen von fünf Pflegegraden ein.

Welche Pflegegrade gibt es?

Der Pflegegrad bestimmt das Maß an Pflegebedürftigkeit und ist die Bemessungsgrundlage für die Höhe von Pflegegeld, Kombi- oder Sachleistungen. Die Einstufung wird durch einen Gutachter vom medizinischen Dienst der Krankenkasse vorgenommen. Dabei spielt auch der Grad der Behinderung (GdB) eine große Rolle. Der GdB gibt an, wie sehr eine Person durch ihre Behinderung beeinträchtigt ist. Dieser Wert wird von einem Gutachter vom Versorgungsamt anhand der versorgungsmedizinischen Grundsätze geprüft und festgelegt. Je höher die Bedürftigkeit und der Grad der Behinderung sind, desto höher wird der Pflegegrad eingestuft. Dementsprechend ist der Betrag für das Pflegegeld höher. Folgende Pflegegrade gibt es in Deutschland:

PflegegradGrad der BehinderungBeeinträchtigung im Alltag
Pflegegrad 1ab 12,5gering
Pflegegrad 2ab 27erheblich
Pflegegrad 3ab 47,5schwer
Pflegegrad 4ab 70schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 5ab 90schwerste Beeinträchtigung mit pflegerischer Versorgung

Erfüllt die zu pflegende Person nachweislich alle genannten Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit, kannst du die Pflege- und Krankheitskosten bei der nächsten Steuererklärung geltend machen. Da Pflegegeld steuerfrei ist, muss es nicht bei der Steuererklärung zusätzlich angegeben werden. Aber welche Kosten und Aufwendungen kannst du absetzen?

Welche Pflegekosten sind steuerlich absetzbar?

Bei der Steuererklärung kannst du außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen als Pflegekosten steuerlich absetzen.

Außergewöhnliche Belastungen

Sind die Aufwendungen höher im Vergleich zu anderen steuerpflichtigen Personen mit ähnlichen familiären Situationen, kann man diese Kosten nach Paragraf 33 im Einkommenssteuergesetz (EStG) absetzen. Pflegegelder oder andere Einkünfte müssen jedoch vorher von den Pflegekosten abgezogen werden. Zudem musst du einen Eigenanteil der Kosten, eine sogenannte zumutbare Belastung, selbst tragen. Den Betrag der zumutbaren Belastung ermittelst du mithilfe deines Familienstandes, Einkommens und Anzahl der Kinder. Alle Kosten, die über diesem Betrag liegen, lassen sich von der Steuer als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Dazu gehören:

  • eine Heimunterbringung
  • Medikamente
  • Krankenhausaufenthalte
  • Krankengymnastik
  • Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes oder einer ambulanten Pflegekraft (medizinische Behandlung)
  • notwendige Hilfsmittel zur Pflege (z. B. Rollstuhl, spezielles Bett)
  • Fahrtkosten zum Arzt oder Therapeuten
  • Unterhaltspflicht für Pflegebedürftige

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind alle Dienstleistungen in der häuslichen Pflege, die nicht unter die Kategorie außergewöhnliche Belastungen fallen. Das sind unter anderem:

  • Ambulante Pflege im Haushalt wie Hilfe beim Duschen, Kochen, Einkaufen
  • Kosten für Hausnotrufsysteme im eigenen Haushalt
  • Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit im Haushalt (Kosten für Baumaterial sind nicht abzugsfähig)
  • Betriebskosten im Pflegeheim

Tritt eine altersbedingte Pflegebedürftigkeit ein, könnte trotzdem eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent nach Paragraf 35a Absatz 2 EStG infrage kommen, auch wenn die Kosten die zumutbare Eigenbelastung nicht übersteigen.

Zudem ist es auch möglich, Pauschalbeträge wie den Pflege- oder Behinderten-Pauschbetrag bei der Steuer geltend zu machen.

Pflege-Pauschbetrag

Den Pflege-Pauschbetrag kannst du als Steuerermäßigung für die unentgeltliche Pflege von pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 bei der Steuererklärung absetzen. Der Betrag ist unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen, aber wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Zu diesen zählen:

  • Pflegeleistung erfolgt unentgeltlich
  • enge Beziehung zum Pflegebedürftigen
  • Pflege in häuslicher Umgebung

Behinderten-Pauschbetrag

Der Behinderten-Pauschbetrag soll Menschen mit Behinderungen bei der Steuer entlasten. Grund dafür sind die hohen Aufwendungen, die behinderungsbedingt beispielsweise für die Pflege und den Mehrbedarf an Wäsche anfallen. Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB). Dieser GdB wird von einem Gutachter festgelegt.

Wo trägst du die Pflegekosten ein?

Die Pflegekosten gibst du bei der Einkommenssteuererklärung in der Anlage zu den außergewöhnlichen Belastungen ein. Bei fachlichen Fragen solltest du dich an deinen Steuerberater wenden.

Welche Nachweise sind bei der Einkommenssteuererklärung wichtig?

Grundsätzlich sind alle Nachweise oder Belege wichtig, die im Zusammenhang mit der Pflege einer anderen Person deine Aufwendungen belegen können. Das sind:

  • Rechnungen von Pflegediensten, Pflegemitteln oder Medikamenten
  • Versicherungsbescheide
  • Nachweise über die Erkrankung
  • Bescheide zum Pflegegrad oder Pflegebedürftigkeit

Diese Belege solltest du bis zur Zusendung des endgültigen Steuerbescheids aufbewahren. Viel Erfolg!

Ein Gedanke zu “Diese Pflegekosten sind steuerlich absetzbar

  1. Ich kann mir gut vorstellen, dass vielen garnicht bewusst ist, inwieweit man die entsprechenden Kosten von der Steuer absetzen kann. Diesbezüglich sollte man sich unbedingt ausführlich informieren. Hier hat sich sicherlich in den letzten Jahren einiges geändert.

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