Pflegebedürftig

Pflegebedürftig – was nun?

Wenn der Pflegefall eintritt, wissen viele zunächst nicht, wohin sie sich wenden sollen. Eine wichtige Anlaufstelle sind die jeweiligen Pflegekassen, die regionalen Pflegestützpunkte und die Internetangebote der Bundesländer.

Für Betroffene wird es oft zu einer organisatorischen Herausforderung, wenn nahe Angehörige pflegebedürftig werden und die Pflege eines Familienmitglieds in die eigene Lebensplanung einbezogen werden muss. Besonders Berufstätige stehen dann unter Druck, sowohl den beruflichen als auch den familiären Anforderungen gerecht zu werden. Wir möchten Ihnen ein paar Tipps an die Hand geben, wie Sie die Anfangszeit meistern und woran Sie denken sollten.

Pflegestützpunkte

Pflegestützpunkte sind regionale Anlaufstellen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen beraten und unterstützen. Auf Initiative eines Bundeslandes werden sie von den Kranken- und Pflegekassen eingerichtet und helfen Betroffenen bei der Organisation der Pflege. Sie wurden im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes gesetzlich verankert und sollen eine effiziente Vernetzung aller Angebote für Pflegebedürftige vor Ort sowie in der Region schaffen, um so die Grenzen zwischen den verschiedenen Sozialleistungsträgern zu überwinden.

In Pflegestützpunkten oder den offiziellen Internetportalen der Länder zur Pflegeberatung erhalten Sie Antragsformulare, konkrete Hilfestellungen und alle wichtigen Informationen, wie z. B.

  • Hilfe bei der Suche eines geeigneten Pflegedienstes oder Pflegeheims, Haushaltshilfen oder Einkaufsservice
  • Ehrenamtliche Angebote in Ihrer Kommune
  • Informationen zu Zuschüssen der Pflegekassen, wenn Sie z. B. eine Wohnung altersgerecht umbauen möchten

Die Fachkräfte in den Pflegestützpunkten ermitteln Ihren persönlichen Hilfe- und Pflegebedarf und machen sich ein Bild über die Wohnsituation. Gemeinsam mit den Betroffenen wird ggf. ein individueller Hilfeplan erstellt.

Sollten in Ihrer Region keine Pflegestützpunkte eingerichtet sein, wenden Sie sich bitte an die Pflegekasse oder an das nächstgelegene kommunale Seniorenbüro.

Pflegeberatung

Seit 2009 haben Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten oder einen Antrag auf Leistungen gestellt haben, den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Die Pflegeberaterinnen und -berater verfügen über umfassendes Wissen, insbesondere im Sozial- und Sozialversicherungsrecht. Über diese Beratungsmöglichkeiten werden Sie von Ihrer Pflegekasse in der Regel nach Antragstellung auf Leistungen aus der Pflegeversicherung informiert.

Pflegezeit

Nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) haben pflegende Beschäftigte einen Anspruch darauf, vollständig oder teilweise von der Arbeit freigestellt zu werden. Das heißt, der Arbeitgeber muss Ihnen die Möglichkeit gewähren, in Teilzeit zu arbeiten, um ihren familiären Pflichten nachzukommen. Dieser Anspruch gilt jedoch erst für Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten. Weitere Informationen zu Möglichkeiten der Freistellung, Pflegeunterstützungsgeld, Kurzzeitpflege etc. erhalten Sie ggf. in Ihrem regionalen Pflegestützpunkt.

Fahrplan für die Anfangszeit

  1. Besprechen Sie mit der pflegebedürftigen Person seine/ihre Wünsche und Vorstellungen.
  2. Vereinbaren Sie ggf. einen Termin mit dem Pflegestützpunkt Ihres Wohnortes und lassen Sie sich ausführlich beraten.
  3. Kontaktieren Sie die Pflegekasse des betroffenen Angehörigen, wenn eine Pflegestufe festgestellt werden muss.
  4. Führen Sie ein Pflegetagebuch, um alle Informationen parat zu haben, wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung kommt.
  5. Überlegen Sie, ob und inwiefern Sie selbst Teile der Pflege übernehmen wollen/können. Halten Sie Rücksprache mit Ihrer Familie und dem Arbeitgeber.
  6. Organisieren Sie frühzeitig Unterstützung in Ihrem Umfeld.
  7. Gönnen Sie sich Auszeiten! Schaffen Sie sich Freiräume für Hobbys, Sport und Freunde. Nach sechs Monaten Pflege haben Sie zudem Anspruch auf Verhinderungspflege.