Ein höhenverstellbarer Schreibtisch kann schwangere Arbeitnehmerinnen entlasten

Ein höhenverstellbarer Schreibtisch kann schwangere Arbeitnehmerinnen entlasten

Langes Sitzen am Schreibtisch kann für Schwangere zu einer schmerzhaften Belastungsprobe werden. Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch kann Abhilfe schaffen.

Was ist Ergonomie?

Unter Ergonomie versteht man die optimale Anpassung der Arbeit an die Eigenschaften und Fähigkeiten des arbeitenden Menschen. Das Wort „ergonomisch“ hört man oft im Zusammenhang mit Büroarbeitsplätzen. Häufiges und dauerhaftes Arbeiten in statischen Sitzhaltungen kann zu Verspannungen der Muskulatur und zu Wirbelsäulenbeschwerden führen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, haben Bürostuhlhersteller verstärkt konstruktive Elemente und neue Möbel wie beispielsweise den Drehstuhl Hochlehner entwickelt, die das dynamische Sitzen fördern und somit Erkrankungen von Muskeln und Skelett vorbeugen sollen. Gerade für Schwangere in den letzten Monaten der Schwangerschaft kann langes Sitzen zu Rückenschmerzen führen. Viele klagen besonders über Schmerzen im Steißbereich.

Höhenverstellbarer Schreibtisch

Ein höhenverstellbarer Schreibtisch oder ein Stehpult können schwangere Arbeitnehmerinnen entlasten. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) empfiehlt generell für Bürobeschäftigte höhenverstellbare Schreibtische, die sich sowohl im Stehen als auch im Sitzen nutzen lassen, da diese sich günstig auf den Rücken auswirken. Die BAuA empfiehlt, dass der Höhenverstellbereich der Tische bzw. der gesamten Winkelkombination mindestens zwischen 68 und 76 cm liegen muss, besser jedoch zwischen 65 und 85 cm. Besonders für Schwangere ist solch ein höhenverstellbarer Schreibtisch ideal, da er das Arbeiten in verschiedenen Positionen ermöglicht. Alternativ könnte auch ein zusätzliches Stehpult Abhilfe schaffen.

Was sagt das Mutterschutzgesetz?

Nach § 2 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, werdenden Müttern bei sitzenden Tätigkeiten die Gelegenheit zur „kurzen Unterbrechungen ihrer Arbeit zu geben“. Es besteht also kein Anspruch auf einen höhenverstellbaren Schreibtisch oder ein Stehpult in der Schwangerschaft. Allerdings kann man sich bei besonders großem Leidensdruck in Einzelfällen an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, die das letzte Wort bezüglich der Arbeitsplatzgestaltung hat und so den Arbeitgeber verpflichten kann, den Arbeitsplatz an die Bedürfnisse der Schwangeren anzupassen.

Entlastung durch regelmäßige Pausen

Ein ergonomischer Arbeitsplatz mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch oder Stehpult kann Rückenschmerzen in der Schwangerschaft vorbeugen bzw. lindern. Sollten Sie dies von Ihrem Arbeitgeber nicht zur Verfügung gestellt bekommen, sollten Sie verschiedene Sitzpositionen variieren und vor allem Ihr Recht auf regelmäßige Arbeitsunterbrechungen wahrnehmen. Schon ein kleiner Spaziergang durch das Büro oder ein im Stehen geführtes Telefonat kann entlastend wirken und so zu Ihrem Wohlbefinden beitragen.