Sorgerecht nach der Trennung der Eltern

Sorgerecht: Alle Informationen auf einen Blick

Eltern haben Rechte und Pflichten ihrem Kind gegenüber. Allgemein spricht man dann von Sorgerecht. Hier findest du alle Antworten auf deine Fragen bei Trennung, Hochzeit oder Tod der Eltern.

Was ist das Sorgerecht?

Das umgangssprachlich so genannte Sorgerecht heißt korrekt in Deutschland „elterliche Sorge.“ Es besteht aus zwei Teilen: der Personensorge und der Vermögenssorge.

Die Personensorge bezeichnet wiederum die Fürsorge für das Kind, während das andere die Sorge um das Vermögen des Kindes meint. Gesetzliche Grundlagen für das Sorgerecht bilden die §§ 1626 bis 1698b im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Wer ist sorgeberechtigt?

Grundsätzlich haben zuerst einmal die Eltern des Kindes das Sorgerecht. Es gibt jedoch gewisse Ausnahmen: Sind die Eltern des Kindes zum Beispiel minderjährig, übernimmt das Jugendamt die gesetzliche Vormundschaft und damit auch das Sorgerecht. In manchen Fällen können auch Großeltern sorgeberechtigt für ein Kind sein.

Muss ich das Sorgerecht beantragen?

Um diese Frage zu beantworten, werfen wir einen Blick darauf, wer per Gesetz als Elternteil zu verstehen ist. In Deutschland gilt die Frau als Mutter, die das Kind zur Welt gebracht hat. Wäre Leihmutterschaft in der Bundesrepublik erlaubt, wäre also auch die gebärende, und nicht die eizellenspendende Frau die Kindsmutter.

Beim Vater sieht die Sache schon ein wenig komplizierter aus. Das BGB unterscheidet dabei zunächst zwischen verheirateten und unverheirateten Eltern.

Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Entbindung verheiratet, gilt ihr Ehemann als Kindsvater – auch, wenn er nicht der Erzeuger ist. Die verheirateten Eltern teilen sich automatisch das Sorgerecht, ohne es beantragen zu müssen. Heiraten die Eltern einander erst nach der Geburt, sind sie dann ebenfalls gemeinsam sorgeberechtigt.

Sind die Eltern nicht verheiratet, ist die Mutter zunächst allein sorgeberechtigt. Will der Vater ein gemeinsames Sorgerecht, muss eine schriftliche Erklärung darüber beim Jugendamt oder einem Notar abgegeben werden. Dazu muss der Mann vorher die Vaterschaft ebenfalls schriftlich anerkennen.

Was brauche ich dafür? Eine Checkliste

Die Vaterschaftsanerkennung könnt ihr bereits vor der Geburt des Kindes erledigen. Bei dem Termin müssen beide (zukünftigen) Elternteile persönlich anwesend sein. Außerdem solltet ihr folgende Dokumente mit zum Jugendamt nehmen:

Für die Vaterschaftsanerkennung:

  • einen Nachweis über den errechneten Geburtstermin des Kindes (Mutterpass), bzw.
  • die Geburtsurkunde des Kindes im Original
  • die Geburtsurkunden von Mutter und Vater im Original
  • jeweils den Personalausweis oder Reisepass

Nach der Anerkennung der Vaterschaft könnt ihr direkt mit dem Sachbearbeiter des Jugendamtes noch die Erklärung für das gemeinsame Sorgerecht fertig machen.

Wie greift das gemeinsame Sorgerecht nach der Trennung der Eltern?

Über 160.000 Ehen wurden im Jahr 2016 geschieden. Doch auch unverheiratete Paare trennen sich aus den unterschiedlichsten Gründen. Bei gemeinsamen Kinder steht nach der Trennung oft die Frage nach dem Sorgerecht im Mittelpunkt.

Grundsätzlich darf bei Alltagsfragen der Elternteil entscheiden, bei dem das Kind hauptsächlich lebt. Das betrifft zum Beispiel den Kauf von Kleidung und Lebensmitteln, aber auch Regeln für den Alltag wie Schlafens- oder Internetzeiten.

Anders sieht es aus bei lebenswichtigen Entscheidungen. Bei der Wahl des Kindergartens oder der Schule, aber auch für medizinische Eingriffe wie Operationen, haben beide Sorgeberechtigte ein Mitspracherecht. Daraus folgt auch, dass der sorgeberechtige Vater einverstanden sein muss, wenn die Mutter mit dem Kind verreist. Vor allem für Auslandsreisen, oder wenn das Kind einen anderen Nachnamen als das Elternteil hat, sollte eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen. Können die Eltern keine Einigung erlangen, kann das Familiengericht entscheiden.

Was passiert im Todesfall?

Niemand mag gern darüber nachdenken, doch leider passiert es allzu oft, dass ein Elternteil stirbt. In dem Fall fällt das Sorgerecht dem anderen zu, wenn keine Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung vorliegen. Das gilt auch, wenn die Eltern nicht (mehr) verheiratet sind.

Sterben beide Elternteile, geht das Sorgerecht nicht automatisch an die nächsten Verwandten. Hier kann das Familiengericht gemeinsam mit dem Jugendamt auch eine fremde Person als Vormund bestimmen.

Es ist daher ratsam, eine Sorgerechtsverfügung aufzusetzen. Dort kann man genau festhalten, wen man (nicht) als Sorgeberechtigten für sein Kind einsetzen will. Das können auch Alleinerziehende bei triftigen Gründen festhalten, zum Beispiel einem fragwürdigen Lebenswandel des anderen Elternteils oder wenn das Kind ihn gar nicht kennt. In den meisten Fällen folgt das Familiengericht den Wünschen der Sorgerechtsverfügung.

Bekommen Stiefeltern automatisch das Sorgerecht?

Wie sieht es aus, wenn Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht einen neuen Partner haben, mit diesem zusammen leben oder sogar heiraten? Grundsätzlich gilt das gemeinsame Sorgerecht der Eltern über Trennung und neue Familienkonstellationen hinaus. Das heißt: Heiratet der Vater neu, erhält die Ehefrau nicht automatisch das Sorgerecht über die Kinder aus der voran gegangen Beziehung, sondern die Mutter bleibt in jedem Fall sorgeberechtigt. Das gilt auch anders herum, wenn die Kindsmutter einen neuen Partner hat.

Ist die Beziehung aber soweit voran geschritten, dass der neue Partner fester Bestandteil im Leben des Kindes ist, sollte über eine Vollmacht nachgedacht werden. Dabei kann der leibliche Elternteil, bei dem das Kind wohnt, der neuen Freundin zum Beispiel eine Vollmacht für das Abholen vom Kindergarten ausstellen. Auch eine einmalige Vollmacht für einen Arztbesuch ist möglich. In vielen Patchwork-Familien stellen sich die Partner jedoch generelle Vollmachten aus, um das Alltagsleben zu erleichtern.

Heiraten die neuen Partner, bleibt es nicht aus, dass Stiefeltern auch Entscheidungen des alltäglichen Lebens für das Kind treffen. Selbst in Notfällen dürfen Stiefeltern Entscheidungen treffen, sollten die leiblichen Eltern nicht erreichbar sein. Das gilt zum Beispiel bei einer lebenswichtigen Operation nach einem Unfall des Kindes.

Noch mehr Fragen zum Sorgerecht?

Du bist dir unsicher, ob du weiterhin mit deinem Ex-Partner das gemeinsame Sorgerecht ausüben sollst? Oder wie du eine Vollmacht für den Stiefpapa aufsetzen sollst? Bei solchen individuellen Entscheidungen solltest du dich umfassend beraten lassen. Anlaufstellen dafür sind neben dem Jugendamt auch Einrichtungen mit Angeboten zur Familienhilfe, bspw. Diakonie, Caritas oder AWO.