Behördengänge vor der Geburt

Behördengänge bei der Geburt des Kindes

Bürokratie wird in Deutschland großgeschrieben. Darum warten auch bei der Geburt eines Kindes einige Behördengänge auf dich. Dafür haben wir dir hier einen Wegweiser zusammen gebastelt.

Den richtigen Zeitpunkt wählen

Einen Großteil der Behördengänge kannst du schon vor der Entbindung erledigen oder zumindest vorbereiten. Das ist auch unbedingt zu empfehlen. Denn wenn das Baby erst mal auf der Welt ist, hast du den Kopf mit anderen Dingen voll.

Um diese Dinge kannst du dich bereits vor der Geburt kümmern:

  • Vaterschaftsanerkennung
  • Regelung des Sorgerechts
  • Mutterschaftsgeld
  • Elternzeitvereinbarung

Folgende Anträge solltest du schon weitestgehend vorbereiten:

  • Kindergeld
  • Elterngeld

Wenn das Baby da ist, musst du schließlich noch folgende Behördengänge erledigen:

  • Geburtsurkunde beantragen
  • Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Krankenversicherung abschließen
  • Elternzeit mit dem Arbeitgeber abstimmen

Behördengänge vor der Geburt

Bei unverheirateten Paaren ist es wichtig, dass der Vater das neue Baby offiziell als sein Kind bestätigt. Dadurch können später zum Beispiel Erbschaften besser geklärt werden. Die Vaterschaftsanerkennung muss gemeinsam mit der Mutter beim Jugendamt durchgeführt werden.

Dazu braucht ihr diese Unterlagen:

  • die Geburtsurkunden der Eltern
  • eure Personalausweise oder Reisepässe
  • Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin des Kindes (z. B. Mutterpass)

Nach der Anerkennung der Vaterschaft könnt ihr direkt mit dem Sachbearbeiter die Sorgerechtsregelung festhalten. Die meisten Paare entscheiden sich dabei für das gemeinsame Sorgerecht.

Wenn die Mutter verheiratet ist, müssen keine Erklärungen zu Sorgerecht und Vaterschaft abgegeben werden. Vater ist automatisch der Ehemann, auch wenn dieser nicht der Erzeuger des Babys ist.

Auch die Anträge für Kindergeld und Elterngeld kannst du schon in Ruhe vor der Entbindung vorbereiten. Die Formulare erhältst du ganz einfach bei der für dich zuständigen Familienkasse, bzw. der Elterngeldstelle des Jugendamtes.

Gerade das Ausfüllen des Elterngeldantrages stellt viele frischgebackene Mamas vor eine Herausforderung. Plane daher ausreichend Zeit ein und wende dich bei Fragen an die Mitarbeiter des Jugendamtes. Oftmals bieten auch Anlaufstellen wie die Diakonie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare.

Auch das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse solltest du rechtzeitig beantragen. Dafür brauchst du eine Bescheinigung deiner Frauenärztin mit dem errechneten Geburtstermin und der entsprechenden Mutterschutzfrist.

Außerdem solltest du spätestens sieben Wochen vor dem Entbindungstermin deine Elternzeit mit dem Arbeitgeber abstimmen. Mach dir Gedanken, wie lange du den Elternurlaub nehmen willst. Auch über die Gestaltung der Arbeitszeiten solltet ihr schon einmal sprechen.

Behördengänge nach der Entbindung

Schon kurz, nachdem du dein Baby das erste Mal im Arm hältst, warten die nächsten Behördengänge auf dich. Das Standesamt des Geburtsortes muss darüber informiert werden, dass ein neuer Erdenbürger da ist. Die meisten Kliniken übernehmen diese Meldung. Wenn du zu Hause oder im Geburtshaus entbindest, musst du dich meistens selbst um die Formalitäten kümmern. Dazu hast du nach dem Tag der Geburt eine Woche Zeit.

Diese Unterlagen braucht ihr:

verheiratete Eltern

  • Bescheinigung der Klinik bzw. der Hebamme über die Geburt
  • Kopien der Personalausweise der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern und älterer Kinder
  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch

unverheiratete Eltern

  • Geburtsurkunden der Eltern
  • bei Geschiedenen: Eheurkunde und Scheidungsurteil
  • Vaterschaftsanerkennung, Zustimmung der Mutter, Sorgerechtserklärung

Ausländische Staatsangehörige benötigen zusätzlich Kopien der Reisepässe inkl. der Aufenthaltsgenehmigung und beglaubigte Übersetzungen der Geburtsurkunden der Eltern sowie ggf. der Eheurkunde.

Denke auch daran, ausreichend Bargeld für die Bearbeitung einzustecken. In jedem Fall wird euch vom Standesamt die Geburtsurkunde in dreifacher Ausfertigung übergeben. Dabei ist die ganz Normale für eure Unterlagen. Die anderen zwei Dokumente sind für den Elterngeldantrag und die Anmeldung bei der Krankenkasse bestimmt.

Die vorbereiteten Eltern- und Kindergeldanträge musst du nur noch mit den fehlenden Daten zur Geburt deines Kindes ergänzen. Anschließend schickst du sie zusammen mit den entsprechenden Geburtsurkunden ab.

Für die Anmeldung bei der Krankenkasse brauchst du schließlich die dritte Ausfertigung der Urkunde. Den Antrag auf Familienversicherung für dein Kind kannst du entweder persönlich in der Filiale deiner Krankenkasse oder postalisch stellen.

Falls das Standesamt nicht automatisch die Geburt an das Einwohnermeldeamt weiterleitet, musst du dein Kind noch zusätzlich anmelden. Das ist vor allem dann der Fall, wenn du nicht in deinem Wohnort entbunden hast. Für die Anmeldung brauchst du wieder deinen Ausweis und die Geburtsurkunde deines Kindes. Außerdem solltest du dort auch möglichst bald einen Kinderreisepass für dein Kind beantragen.

Eine Kopie der Geburtsurkunde musst du außerdem an deinen Arbeitgeber schicken. So kann die Elternzeit endgültig festgelegt werden. Übrigens: Wenn du deine Elternzeit doch um ein oder zwei weitere Jahre verlängern willst, musst du dies auch rechtzeitig beantragen.