Elterngeld Plus

Elterngeld Plus – Die Änderungen auf einen Blick

Seit dem 1. Juli 2015 gibt es viele neue und flexible Möglichkeiten beim Elterngeld. Welche das sind, zeigen wir Ihnen.

Elterngeld Plus – Das neue Modell

Bisher wurde das Elterngeld in der Regel für bis zu 12 Monate gewährt und umfasste je nach Einkommen 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens. Wenn der Partner auch Elternzeit in Anspruch nahm, konnte der Zeitraum um zwei Monate verlängert werden. Bei dem bisherigen Modell kam es allerdings zu Nachteilen für Eltern, die schon früher wieder arbeiten gehen wollten. Mit dem neuen Modell Elterngeld Plus soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhöht werden. Das Elterngeld Plus wird bis zu 24 Monate gewährt und ist für Menschen interessant, die kurz nach der Geburt zumindest in der Elternteilzeit arbeiten möchten. Als Faustformel kann man damit rechnen, dass ein Monat Elterngeld zwei Monaten Elterngeld Plus entspricht. Die monatliche Höhe des Elterngeld Plus entspricht dabei maximal der halben Höhe des Elterngelds. Was auf den ersten Blick recht einfach wirkt, kann in der Praxis zu großen Unterschieden in der staatlichen Förderung führen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend rechnet in einer Broschüre einige Beispiele vor. Aus rein finanzieller Sicht kann also je nach Lebenssituation ein anderes Modell sinnvoll sein. Im Internet finden sich, zum Beispiel auf der Seite des Ministeriums, Elterngeldrechner. In der Praxis lassen sich Elterngeld und Elterngeld Plus beliebig kombinieren. Zusätzlich besteht noch die Möglichkeit, einen Partnerschaftsbonus zu bekommen. Wenn beide Elternteile über mindestens 4 Monate in Teilzeit zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten, bekommen beide Elternteile einen Bonus von 4 Monaten auf das Elterngeld Plus. Alleinerziehende können diesen Bonus auch bekommen, wenn sie über mindestens 4 Monate zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Durch die Komplexität des neuen Systems ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll. Die zuständigen Elterngeldstellen sind hierfür gute Ansprechpartner. Die Adressen der Elterngeldstellen können sie hier finden. Bei diesen Stellen können Sie auch die Anträge stellen.

Elternzeit und Arbeitgeber

Eltern, die in Elternzeit gehen wollen, müssen dies beim Arbeitgeber ankündigen. Bis zum dritten Lebensjahr des Kindes muss dies 7 Wochen vorher erfolgen. Vom dritten bis zum achten Lebensjahr beträgt die Frist 13 Wochen. Der Arbeitgeber kann den Wunsch nach Teilzeit ablehnen, muss dies jedoch schriftlich begründen. Dabei müssen dringende betriebliche Gründe genannt werden. Die Frist für die Ablehnung beträgt bis zum dritten Lebensjahr des Kindes 4 Wochen und danach 8 Wochen. Wenn die Fristen nicht eingehalten werden, gilt die Zustimmung als erteilt.

Während der Elternzeit besteht auch ein besonderes Kündigungsschutzrecht.

Ein Gedanke zu “Elterngeld Plus – Die Änderungen auf einen Blick

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.