Gentechnik in Lebensmitteln

Gentechnik in Lebensmitteln

Viele Verbraucher lehnen Gentechnik ab. Deshalb wird sie dort eingesetzt, wo es wenig auffällt: Im Futtermittel für Nutztiere. Die daraus produzierten Lebensmittel müssen nicht als gentechnisch verändert gekennzeichnet sein.

Würden Produzenten Sojaflocken aus gentechnisch veränderten Sojabohnen herstellen, so müsste der Hersteller dies auf der Verpackung kennzeichnen. Die meisten Verbraucher stehen der Gentechnik jedoch kritisch gegenüber und lehnen diese ab. In Deutschland sind daher nur wenige Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen erhältlich. Seit 2004 gibt es für diese Lebensmittel eine Kennzeichnungspflicht. Bei den Futtermitteln sieht es dagegen anders aus. Füttern die Halter von Nutztieren wie Rinder oder Schweine mit gentechnisch verändertem Futter wie Mais oder Soja, muss dies auf den Produkten wie Milch, Käse, Wurst und Fleisch jedoch nicht gekennzeichnet werden.

Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln

Nach der neuen Kennzeichnungsverordnung werden gentechnisch veränderte Lebensmittel in verschiedene Kategorien eingeteilt. Demnach muss gekennzeichnet werden, wenn ein Lebensmittel:

  • ein gentechnisch veränderter Organismus ist, also beispielsweise genmanipulierte Sojabohnen oder Gen-Mais.
  • gentechnisch veränderte Organismen enthält oder daraus besteht. Wie zum Beispiel Edelschimmelkäse mit gentechnisch veränderten Schimmelpilzen, Bier oder Wein mit gentechnisch veränderter Hefe oder Joghurt mit genmanipulierten Milchsäurebakterien.
  • oder das Produkt unmittelbar aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt ist.

Auch wenn im Endprodukt kein Nachweis einer Genmanipulation mehr erfolgen kann, müssen Hersteller beispielsweise ein Öl aus transgenen Raps oder auch Popcorn aus gentechnisch verändertem Mais deklarieren.

Außerdem müssen Produzenten, welche die Lebensmittel gezielt gentechnisch verändern, entsprechend gekennzeichnen. Hier gibt es keinen Schwellenwert. GVO-Anteile (gentechnisch veränderte Organismen) bis zu einem Schwellenwert von 0,9 Prozent sind jedoch von der Kennzeichnung ausgenommen, wenn Beimischungen zufällig und unbeabsichtigt in das Produkt gelangt sind. Oder der Lebensmittelproduzent nachweisen kann, dass die GVO-Anteile (bis 0,9 Prozent) technisch unvermeidbar sind und er sich um „gentechnikfreie“ Rohstoffe bemüht hat.

Nicht kennzeichnungspflichtig sind vor allem tierische Lebensmittel, bei denen die Halter mit gentechnisch veränderten Futterpflanzen füttern.

Große Ablehnung gegenüber Gentechnik

In Deutschland findet man so gut wie keine gentechnisch veränderten Lebensmittel im Handel. Umfragen haben ergeben, dass mehr als 80 Prozent der Bundesbürger gentechnisch veränderte Lebensmittel nicht kaufen würden. Deshalb verzichtet der Einzelhandel darauf, gentechnisch veränderte Lebensmittel zum Verkauf anzubieten. Auch in ganz Europa findet kaum ein Anbau von transgenen Pflanzen statt. Einige wenige Sorten von gentechnisch verändertem Mais, Sojabohnen und Raps sind für den Verzehr und als Futtermittel in der EU zugelassen. Genmanipulierte Pflanzen werden hauptsächlich in Brasilien, den USA und in Argentinien angebaut.

Transgene Bakterien und Pilze produzieren aber heute auch schon in Deutschland vielfach Lebensmittelzusatzstoffe wie Aromen, Vitamine oder Emulgatoren und Enzyme. Die gentechnisch veränderten Hefen und Bakterien werden dem Lebensmittel selbst aber nicht zugesetzt. Deshalb müssen Hersteller ihre Verwendung nicht kennzeichnen. Bei der momentanen Gesetzeslage und Kennzeichnungspflicht ist es also nicht ganz einfach, auf Lebensmittel zu verzichten, welche in irgendeiner Weise mit Hilfe von Gentechnik hergestellt wurden. Einige Hersteller zeigen mit einer freiwilligen Kennzeichnung, dass sie auf die Verwendung von gentechnisch verändertem Futtermittel verzichten. Bei dem Ohne-Gentechnik Label kannst du dir wie bei Bioprodukten sicher sein, dass die Hersteller dieser Lebensmittel weitgehend ohne Gentechnik arbeiten.

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