Schwangerschaft-Vorsorge

Welche Früherkennungsuntersuchungen sind in der Schwangerschaft sinnvoll?

Die medizinische Betreuung von Schwangeren ist weit über 100 Jahre alt. Heute wird die ärztliche Betreuung in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegt. Zusätzlich nehmen viele Schwangere weitere teils unnütze Untersuchungen in Anspruch.

Die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung ist in den Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegt. Die Richtlinien enthalten Art und Umfang der ärztlichen Betreuung und stellen sicher, dass Schwangere und Wöchnerinnen nach aktuellen medizinischen Kenntnissen behandelt werden. Mit den festgelegten Früherkennungsuntersuchungen sollen mögliche Gefährdungen der Mutter und des Kindes frühzeitig erkannt werden, damit im Bedarfsfall durch eine angemessene Behandlung mögliche Gefahren für die Gesundheit abgewendet werden können. Die werdende Mutter bekommt dazu bei der ersten Vorsorgeuntersuchung den Mutterpass ausgestellt. Die dort aufgeführten medizinischen Untersuchungen sind die laut den Mutterschaftsrichtlinien regulären Vorsorgeuntersuchungen. Im Mutterpass werden Angaben zur Gesundheit der Mutter und zum Schwangerschaftsverlauf festgehalten. Außerdem werden der errechnete Geburtstermin, Krankenhausaufenthalte und Angaben zur Geburt und dem Neugeborenen eingetragen. Der Mutterpass sollte während der Schwangerschaft für Notfälle immer mitgeführt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung vorgelegt werden. Regelmäßig durchgeführte Untersuchungen sind die Kontrolle des Höhenstandes des Gebärmutterbodens durch eine Tastuntersuchung, der kindlichen Herztöne durch das CTG (Cardiotokografie) und die Kontrolle der Lage des Kindes.

Umfassende Betreuung während der Schwangerschaft

Laut den Mutterschaftsrichtlinien gehören zur Betreuung der schwangeren Frau:

  • Beratung und Untersuchung während der Schwangerschaft
  • frühzeitige Erkennung und besondere Überwachung von Risikoschwangerschaften, amnioskopische und kardiotokographische Untersuchungen, Ultraschalldiagnostik etc.
  • Serologische Untersuchungen auf bestehende oder überstandene Infektionen
    • z. B. Röteln, Hepatitis B und Syphilis
    • mit HIV (dient dem Ausschluss einer Erkrankung; Test auf freiwilliger Basis nach vorheriger ärztlicher Beratung)
    • sowie bei begründetem Verdacht auf Toxoplasmose und andere Infektionen
  • Blutserologische Untersuchungen nach der Geburt oder Fehlgeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe
  • Untersuchungen und Beratungen in der Zeit nach der Geburt
  • Medikamentöse Maßnahmen und Verordnungen von Verband- und Heilmitteln
  • Aufzeichnungen und Bescheinigungen

Jede Schwangere hat einen gesetzlichen Anspruch auf ausreichende medizinische Untersuchung und Beratung. Die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen Krankenkassen beziehungsweise bei privat Versicherten von den Privatkrankenkassen übernommen. Berufstätige Schwangere müssen für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freigestellt werden, ohne dass ihnen dadurch ein Verdienstausfall entsteht.

Drei Ultraschalluntersuchungen in der Regel ausreichend

Drei Ultraschalluntersuchungen gehören laut den Mutterschaftsrichtlinien zur normalen Schwangerenvorsorge. Diese werden in der Regel im dritten, sechsten und achten Schwangerschaftsmonat durchgeführt. Laut einer aktuellen Studie der Bertelmann Stiftung erhielten 49 Prozent der Frauen mit einer normalen Schwangerschaft mehr als fünf Ultraschall-Untersuchungen. Außerdem haben nahezu alle der Befragten zusätzliche Untersuchungen in Anspruch genommen, die laut den Mutterschaftsrichtlinien nicht vorgesehen und notwendig sind. Damit liegt laut den Studienautorinnen eine klare Überversorgung von schwangeren Frauen in Deutschland vor. Rund 80 % der befragten Frauen haben für diese Zusatzleistungen Zahlungen getätigt. Zusätzliche Untersuchungen bringen oftmals keinen Zusatznutzen und verunsichern die Schwangere. Die Autorinnen befürchten, dass auf diese Weise eine Schwangerschaft immer mehr als etwas Krankhaftes und Behandlungswürdiges angesehen werde. Dabei ist eine Schwangerschaft etwas ganz Natürliches und eben keine Krankheit.

Screening auf Schwangerschaftsdiabetes

Jede Schwangere hat den Anspruch auf einen Schwangerschaftsdiabetes-Test. Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) liegt vor, wenn der Blutzuckerspiegel während der Schwangerschaft bestimmte Werte übersteigt. Damit verbunden ist ein höheres Risiko für einige seltene Geburtskomplikationen sowie Diabetes mellitus Typ 2 beim Kind.

Besondere Aufmerksamkeit bei Risikoschwangerschaften

Besondere Aufmerksamkeit bedürfen Risikoschwangerschaften. In diesen Schwangerschaften können zusätzliche Untersuchungen und therapeutische Maßnahmen erforderlich sein. Eine Risikoschwangerschaft liegt zum Beispiel bei folgenden Gegebenheiten vor:

  • Alter der werdenden Mutter unter 17 Jahren oder über 35 Jahre
  • Vorerkrankungen der angehenden Mutter wie Epilepsie, Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Herzerkrankungen oder Schilddrüsenerkrankungen
  • früherer Kaiserschnitt, Fehl- oder Frühgeburten
  • Erbkrankheiten in der Familie, wie Gendefekte
  • Rhesus-Inkompatibilität
  • Mehrlingsschwangerschaft

Die meisten Vorsorgeuntersuchen können von Ärzten oder Hebammen durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind Ultraschalluntersuchungen, die in gynäkologischen Praxen durchgeführt werden.

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