Besondere Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Besondere Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen sind besonders wichtig, um Krankheiten und Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken.

Es gibt eine Reihe von Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, die ein gesundes Aufwachsen unterstützen sollen. Diese Untersuchungen dienen dazu, Krankheiten und gesundheitliche Probleme früh zu erkennen und somit schnell behandeln zu können. Neben den körperlichen Untersuchungen beim Haus- oder Kinderarzt gehören auch regelmäßige Besuche beim Zahnarzt und eine Überwachung des Impfstatus zu einer umfassenden Gesundheitsvorsorge. Die Kosten werden von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

U1 bis J1

Die U1 bis U9 erstrecken sich über einen Zeitraum von der Geburt bis hin zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. Die J1 findet zwischen 12 und 14 Jahren statt. Hier finden Sie eine Übersicht aller Untersuchungen:

U1: Neugeborenen-Untersuchung (direkt nach der Geburt)

Bei der U1 wird bei den Neugeborenen

  • die Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Reflexe und der Herzschlag kontrolliert.
  • Außerdem werden die Fontanelle, Augen, Nase, Mund, Wirbelsäule, Extremitäten und Gelenke betrachtet.

Am 2. bis 3. Tag finden noch ein Hörscreening und ein Screening zur Früherkennung von angeborenen Stoffwechseldefekten und endokrinen Störungen statt.

U2: 3. bis 10. Lebenstag

Bei dieser Untersuchung werden die Organe, Sinnesorgane und Reflexe überprüft.

U3: 4. bis 5. Lebenswoche

Bei der U3 werden

  • die altersgemäße Entwicklung der Reflexe und der Motorik,
  • das Gewicht sowie die Reaktionen überprüft und
  • die Organe und Hüftgelenke auf Hüftgelenksdysplasie und -luxation untersucht.

Die Eltern werden des Weiteren über das Trink-, Verdauungs-, und Schlafverhalten des Kindes befragt. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung zur Ernährung.

U4: 3. bis 4. Lebensmonat

Während des 3. und 4. Lebensmonats werden weiter

  • die altersgerechte Entwicklung und Beweglichkeit des Säuglings betrachtet,
  • die Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und die Haut untersucht sowie
  • das Wachstum, die Motorik und das Nervensystem überprüft.

U5: 6. bis 7. Lebensmonat

Die Untersuchungen gleichen denen der U4. Die Eltern erhalten zusätzlich Hinweise zur Mundhygiene und zu zahnschonender Ernährung.

U6: 10. bis 12. Lebensmonat

Kontrolliert werden in dieser Phase

  • die geistige Entwicklung,
  • die Sinnesorgane und
  • die Bewegungsfähigkeit.

Der Arzt fragt, ob das Kind

  • Doppellaute plappert,
  • auf seinen Namen reagiert und
  • kleine Aufforderungen versteht.

Zudem wird geprüft, ob es krabbelt, sitzen oder stehen kann. Außerdem gibt es Hinweise zur Pflege der ersten Zähne.

U7: 21. bis 24. Lebensmonat

Diese Untersuchung testet die sprachliche Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung des Kindes.

U7a: 34. bis 36. Lebensmonat

Kurz vor dem dritten Lebensjahr werden

  • die Körpermaße,
  • die Haut,
  • die Motorik sowie
  • die Brust-, Bauch-, Sinnes- und Geschlechtsorgane überprüft.
  • Zudem werden Nerven- und Skelettsystem einer genauen Prüfung unterzogen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf

  • der Sprachentwicklung,
  • den Verhaltensauffälligkeiten wie Schlafstörungen,
  • der Erkennung von Sehstörungen und
  • sonstigen Auffälligkeiten.

U8: 46. bis 48. Lebensmonat

Bei der U8 wird

  • die Entwicklung von Sprache, Aussprache und Verhalten intensiver überprüft,
  • die Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit sowie
  • Reflexe, Muskelkraft und Zahnstatus kontrolliert.
  • Alle Organe, die Bewegungsabläufe und die generelle Entwicklung werden sehr intensiv getestet.
  • Auch eine Harnuntersuchung mittels Teststreifen wird durchgeführt.

So können noch rechtzeitig vor der Einschulung eventuelle Organerkrankungen, Bewegungsstörungen, Seh- und Hörfehler, Sprachstörungen und Verhaltensauffälligkeiten erkannt und gezielt behandelt werden.

U9: 60. bis 64. Lebensmonat

Im 5. Lebensjahr werden

  • die Motorik,
  • das Hör- und Sehvermögen und
  • die Sprachentwicklung überprüft.

Eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen sollen vor dem Schuleintritt erkannt und behandelt werden.

J1: Zwischen 12 und 14 Jahren

Bei dieser Untersuchung geht es vor allem um die Früherkennung von Krankheiten, welche die Entwicklung gefährden. Der Arzt beurteilt auch die seelische und schulische Entwicklung. Die Untersuchung erfolgt unter anderem auf die folgenden Bereiche:

  • Impfstatus, Haltung und Motorik,
  • Blutdruck und Schilddrüse,
  • Störung des Wachstums und der körperlichen Entwicklung,
  • Erkrankungen der Hals-, Brust- und Bauchorgane,
  • auffällige seelische Entwicklungen / Verhaltensstörungen,
  • Schulleistungsprobleme und
  • gesundheitsgefährdendes Verhalten (Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum) sowie einer
  • Beratung auf Grundlage des individuellen Risikoprofils des Jugendlichen zu Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung gesundheitsschädigender Verhaltensweisen.

Zahnvorsorge

Generell wird empfohlen, mit Kindern zweimal jährlich zum Zahnarzt zu gehen, um den Zahnstatus überprüfen zu lassen. Dabei erfolgt auch eine Beratung zur Zahnpflege.

30. bis 72. Lebensmonat

Während dieser Phase werden zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten u. a. mit eingehender Untersuchung und Inspektion der Mundhöhle durchgeführt. Dabei wird das Kariesrisiko eingeschätzt und die Erziehungsberechtigten erhalten eine Beratung zum Thema Mundhygiene und Ernährung.

Zwischen 6 und 18 Jahren

Danach werden individualprophylaktische Leistungen wie zum Beispiel

  • das Erheben des Mundhygienestatus und die
  • Aufklärung des Versicherten und dessen Erziehungsberechtigten über Krankheitsursachen sowie deren Vermeidung betrieben.
  • Außerdem werden lokale Fluoridierung und Versiegelung kariesfreier Fissuren und Grübchen von Backenzähnen durchgeführt.

Ab dem zwölften Lebensjahr werden die halbjährlichen Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen. Diese Eintragungen sollen eine regelmäßige Zahnpflege nachweisen und erhöhen die Festzuschüsse, wenn später Zahnersatz erforderlich werden sollte.

Zusatzleistungen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen und Leistungen. So bietet z. B. die Barmer GEK als bundesweit einzige Krankenkasse erweiterte Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche im Rahmen des BARMER GEK Kinder- und Jugend-Programms an. Dadurch kann die körperliche Gesundheit der Kinder und Jugendlichen sowie deren emotionale, soziale und geistige Entwicklung gefördert werden. Psychosoziale Gesundheitsaspekte finden nicht nur stärkere Berücksichtigung, sie werden insgesamt systematisch aufgewertet. Darüber hinaus sind drei zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen beinhaltet, sowie ein Amblyopie-Screening, das Präventionsrezept und Eltern- und Jugendfragebögen. Zudem zahlen die Gesetzlichen Krankenkassen eine ganze Reihe von Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche. Eine Liste finden Sie hier. Lassen Sie sich am besten beim Kinder- oder Hausarzt über den richtigen Zeitpunkt für die jeweiligen Schutzimpfungen beraten.

2 Gedanken zu “Besondere Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.