Mutterschutz gilt für alle

Mutterschutz – Wie lange darfst du arbeiten?

Eine Schwangerschaft verändert das gesamte Leben und insbesondere auch das Arbeitsleben. Für Mütter gibt es in diesem Bereich eigene Vorschriften, um sich und das Kind zu schützen.

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle angestellten Frauen in Deutschland

Die Vorschriften für den Umgang mit Müttern im Job sind im Mutterschutzgesetz festgehalten. Es gilt für jede angestellte Frau in Deutschland, die schwanger ist. Es ist dabei nicht von Belang, ob sie verheiratet oder unverheiratet, geringfügig-, teilzeit- oder vollbeschäftigt, Auszubildende oder Ungelernte, Deutsche oder Ausländerin ist. Die Mutterschutzregelungen gelten auch für Frauen im öffentlichen Dienst. Für Beamtinnen gibt es aber Sonderregelungen. Sobald du schwanger bist, gilt dieses Gesetz für dich. Damit du auch zu deinem Recht kommst, musst du deinen Chef über deine Schwangerschaft informieren und dieser muss wiederum das Gewerbeaufsichtsamt benachrichtigen, welches deinen Schutz als Mutter gewährleistet. Es achtet darauf, dass dein Arbeitgeber die Vorschriften zum Mutterschutz auch tatsächlich einhält. Ebenso berät es dich wie auch deinen Arbeitgeber in allen Fragen des Mutterschutzes und prüft bei Bedarf deine individuelle Situation auf Arbeit. Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingen oder Frühgeburten ist die Frist auf zwölf Wochen nach der Geburt ausgedehnt.

Schwere Arbeiten im Mutterschutz verboten

Im Mutterschutzgesetz ist im zweiten Abschnitt genau regelt, welche Arbeiten du während der Schwangerschaft ausüben darfst. Es ist dir als Schwangere verboten, regelmäßig mehr als fünf Kilo zu heben. Ebenso greift der Schutz bei Arbeiten mit gesundheitsgefährlichen Stoffen, Strahlen, Gasen und Dämpfen. Eine Arbeitsumgebung, in der sehr viel Lärm, Hitze, Kälte, Nässe oder Staub vorherrscht, ist für Schwangere auch nicht angemessen. Alles, was dir und der Gesundheit des Kindes schaden könnte, ist während der Schwangerschaft untersagt. Auch anstrengende Arbeit wie Akkord- und Fließbandarbeit sind tabu. Weitere belastende Arbeitsbedingungen sind wegen der Schwangerschaft ebenso ausgeschlossen. Dazu zählen Nachtschichten und Überstunden. Für den Arbeitgeber sind diese Regelungen manchmal sehr schwierig umzusetzen. Gehst du normalerweise einer Tätigkeit nach, die du nun nicht mehr ausführen darfst, ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, dir eine andere Aufgabe zu zuweisen. Ist dies nicht möglich, muss er dich teilweise oder sogar ganz freistellen. Bei Arbeiten im Gehen oder Stehen ist dein Chef dazu angewiesen, dir Sitzmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, damit du dich immer mal wieder während der Arbeit ausruhen kannst. Ab dem fünften Monat darfst du nicht länger als vier Stunden täglich im Stehen arbeiten. Falls du hauptsächlich im Sitzen arbeitest, müssen dir ausreichend Pausen zur Bewegung gestattet werden.

Von der Arbeit freigestellt

Sechs Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung müssen werdende Mütter nicht mehr arbeiten. Sie dürfen aber arbeiten, wenn sie es ausdrücklich wollen. Nach der Entbindung gilt ein striktes achtwöchiges Beschäftigungsverbot. Die Mutter darf in dieser Zeit nicht arbeiten. Falls der Arbeitgeber sie trotzdem arbeiten lässt, macht er sich strafbar. Erst in der neunten Woche nach der Geburt muss die Mutter wieder arbeiten, falls sie Zwillinge bekommen hat, erst nach zwölf Wochen. In den ersten Monaten ist die Mutter nur bedingt arbeitsfähig. Der Arbeitgeber darf dir deswegen keine Aufgaben geben, die deine Leistungsfähigkeit übersteigen würden. Während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und auch in der Stillzeit ist der Arbeitgeber verpflichtet auf das Wohl und die Gesundheit der Mutter zu achten. In der Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitsplatz so eingerichtet ist, dass die Mutter nicht gefährdet wird. Auch Möglichkeiten zum Ausruhen, Hinlegen und Stillen müssen vorhanden sein. Sie dürfen bei Bedarf jederzeit von der Mutter genutzt werden, unabhängig von Pause oder Arbeitszeit. Für alle Vorsorgeuntersuchungen des Kindes und während des Stillens muss die Mutter sogar von der Arbeitszeit vom Arbeitgeber völlig freigestellt werden. Die Stillzeiten sind im Mutterschutzgesetz ebenfalls geregelt: mindestens zweimal 30 Minuten oder einmal eine Stunde.

Der Mutterschutz gilt für alle schwangere Frauen und Mütter, die kürzlich entbunden haben. Er soll die Gesundheit von Mutter und Kind schützen. Dafür sind verschiedene Schutzmaßnahmen und Vorschriften zu beachten. Während der Schwangerschaft muss besondere Rücksicht genommen werden. Kurz vor und nach einer Geburt darf eine Frau gar nicht arbeiten. Bei Arbeitseintritt ist die Mutter während der Stillzeiten von der Arbeit befreit.