Elternzeit beantragen

Elternzeit – Gemeinsam Zeit genießen!

Die Elternzeit ist wunderbar. Nie wieder bekommst du soviel Zeit, um dich rund um die Uhr um dein Kind zu kümmern. Ihr baut eine tiefe Bindung auf und du kannst jeden Fortschritt begleiten.

Was ist Elternzeit?

Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitsplatz. Diese Auszeit könnt ihr als Eltern zur Erziehung und Betreuung eures Nachwuchses in den ersten Lebensjahren nutzen. Eltern können vor dem dritten Geburtstag des Kindes oder zwischen dem dritten und achten Lebensjahr in Elternzeit gehen. Während dieser Zeit bekommt der Arbeitnehmer keinen Lohn. Das Beschäftigungsverhältnis ruht. Allerdings kann jeder Elternteil Elterngeld beantragen. Du bleibst krankenversichert und deine Rente wird ebenfalls angerechnet. Nach dem Mutterschutz beginnt die Elternzeit.

Wer kann Elternzeit nehmen und wie?

Anspruch auf Elternzeit hat jeder Arbeitnehmer, der mit dem Kind lebt und es selbst betreut. Dies gilt auch für Adoptiveltern, Stiefeltern oder Großeltern. Anspruch hat jeder, der in Deutschland arbeitet oder einen Arbeitsvertrag nach deutschem Recht hat. Das heißt, Elternzeit steht auch Arbeitnehmern zu, die in Teilzeit arbeiten, befristete Verträge haben, von zu Hause arbeiten oder einen Mini-Job haben.

Elternzeit muss der Arbeitnehmer sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin schriftlich und mit Unterschrift beim Arbeitgeber anmelden und beantragen. Aus rechtlicher Sicht hat jeder Arbeitnehmer gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit.

Früher war es für Selbstständige schwieriger die Auszeit zu nutzen. Die Regelungen hat die Politik gelockert. Damit haben es nun vor allem Selbstständige junge Mütter einfacher. Informiere dich hier am besten vorab, welche Möglichkeiten Selbstständige haben.

Aus eigener Erfahrung empfehlen wir euch die Angebote von Caritas, dem DRK oder auch der IHK für Selbstständige in Anspruch zu nehmen. Sie beraten über Zuschussmöglichkeiten, Aufteilung der Elternzeit und helfen beim Antrag. Auch deine Hebamme kann dir mitunter helfen.

Wie lange kannst du in Elternzeit bleiben?

Elternzeit kannst du bis zu drei Jahre pro Kind nehmen. Falls du diese nach dem dritten Lebensjahr des Kindes nehmen möchtest, geht dies nur für zwei Jahre. Mütter oder Väter können die Elternzeit auch verlängern, allerdings nur wenn ihr vorher nicht die vollen drei Jahre in Anspruch genommen habt. Dieses Vorhaben musst du als Arbeitnehmer bei deinem Chef beantragen.

Pro Monat genommener Elternzeit verkürzt sich der Jahresurlaub. Wer also ein Jahr zuhause ist, verliert den gesamten Jahresurlaub. Diese Regelung gilt nicht für Resturlaub. Vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Ausnahmen bestehen, wenn ein weiteres Kind erwartet wird.

Elterngeld beantragen

Elternzeit muss gut geplant sein, vor allem da das Elternteil im Betreuungsurlaub keinen Lohn beziehen kann. Als finanzielle Unterstützung vom Staat bekommst du Elterngeld. Das Elterngeld orientiert sich am Einkommen vor der Geburt.

Zusammen habt ihr 14 Monate. Davon kann ein Elternteil maximal zwölf Monate nehmen. Wie ihr die Monate aufteilt ist euch überlassen. Die Höhe des Elterngeldes bemisst sich an dem Brutto Verdienst der letzten zwölf Monate des Antragstellers. I. d. R. erhältst du 67 %.

Die Elternzeit kannst du durch das Elterngeld Plus auf maximal 24 Monate verlängern. Allerdings erhältst du dadurch nicht mehr Geld. Das maximale Elterngeld beträgt (i. d. R.) 67 % deines Brutto Verdienstes X 12 Monate. Auf wie viele Monate verteilt die Auszahlung erfolgt, obliegt dir. Hat dein Neugeborenes schon Geschwister, bekommst du einen Mehrlingszuschlag.

Anspruch auf Elterngeld haben auch Erziehungsberechtigte, die keiner Beschäftigung nachgehen. Studierende, Hausfrauen oder Arbeitslose, alle ohne Einkommen im Jahr vor der Geburt, bekommen monatlich 300 Euro. Für Selbstständige besteht die Möglichkeit zwei Monate Elternzeit zu nehmen und dafür recht unbürokratisch je 300 Euro zu erhalten. Als Nachweis musst du angeben, dass du weniger Stunden arbeitest und dir wirklich die Zeit für dein Kind nimmst.

Darf ich während der Elternzeit arbeiten?

Ja, während deiner Elternzeit darfst du maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Allerdings wird dein Elterngeld dir dann gegengerechnet. Informiere dich vorab bei deiner Elterngeldstelle, wie der Ablauf ist und welche Formulare du zu welchem Zeitpunkt einreichen musst.

Wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge während der laufenden Elternzeit?

Die Sozialversicherungen übernimmt der Staat. Voraussetzung ist, dass du in keinem Sozialversicherungspflichten Arbeitsverhältnis beschäftigt bist.

Was sind meine Rechte während und nach der Elternzeit?

Während der Elternzeit herrscht besonderer Kündigungsschutz, das heißt, der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis nicht beenden. Allerdings darf der Arbeitgeber eine Kündigung bis zu acht Wochen vor Beginn der Elternzeit aussprechen. Sobald sie beendet ist, verliert der Arbeitnehmer den Kündigungsschutz. Falls der Arbeitnehmer die Elternzeit nach dem dritten Lebensjahr des Kindes beantragt, beginnt der Kündigungsschutz 13 Wochen davor.

Rückkehr an den Arbeitsplatz nach der Elternzeit

Am Ende der Elternzeit kannst du wieder an deinen ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren. Allerdings hast du keinen Anspruch auf den Arbeitsplatz, den du davor hattest. Dein Arbeitgeber kann dir einen ähnlichen oder gleichwertigen Arbeitsplatz bei gleichem Lohn anbieten. Trotz dieser Regelungen ist der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt für viele Eltern schwierig. So ist es beispielsweise eine Umstellung und Herausforderungen, wenn du deine 40 Stunden Woche behältst und die Kinderbetreuung gewährleisten musst. Falls der Arbeitnehmer am Ende der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber anfangen will, muss er seinen Arbeitgeber zeitnah informieren.