Ultraschall in der Schwangerschaft

Ultraschall in der Schwangerschaft: Was ist zu beachten?

Während der Schwangerschaft werden mehrere Ultraschalluntersuchungen bei werdenden Müttern durchgeführt. Dies soll dabei helfen, frühzeitig Risikoschwangerschaften zu erkennen und die altersgerechte Entwicklung des Kindes zu beobachten. Erfahre jetzt mehr zum Thema Ultraschall in der Schwangerschaft.

Der Ultraschall in der Schwangerschaft

Ein Ultraschall ist ein Schall, den du als Mensch nicht hören kannst. Es dürfen ausschließlich Ärzte mit einer speziell für diesen Bereich absolvierten Prüfung Ultraschalluntersuchungen an Schwangeren durchführen.

Mithilfe eines Ultraschallgerätes werden Schallwellen in den Körper abgegeben. Die Schallwellen prallen an den Hindernissen im Körper ab und werden in den Schallkopf wieder zurückgeworfen. Da sich die Hindernisse, also Körperorgane, Gefäße und Gewebe in ihrer jeweiligen Dichte unterscheiden, werden die Schallwellen unterschiedlich stark reflektiert. Der am Ultraschallgerät angeschlossene Computer erstellt dann aus den Daten ein Bild. Besonders bei der pränatalen Diagnostik, also den Untersuchungen während der Schwangerschaft, erleben schwangere Frauen einen sehr emotionalen Moment, wenn sie das erste Mal ihr Baby auf dem Ultraschallbild sehen.

Wie viele Ultraschalls werden während der Schwangerschaft gemacht?

Wie viele Untersuchungen gemacht werden und wann diese stattfinden sollen, regeln die Mutterschafts-Richtlinien vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-Ba). Der G-Ba ist das höchste Beschlussgremium in der Selbstverwaltung in unserem deutschen Gesundheitswesen. Das Gremium besteht unter anderem aus Vertretern von gesetzlichen Krankenkassen sowie Leistungserbringern wie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Zur Vorsorge werden drei allgemeine Basis-Ultraschalluntersuchungen, auch Screening genannt, während der Schwangerschaft angeboten. Die Kosten für solch einen Ultraschall in der Schwangerschaft übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.

Die erste Ultraschalluntersuchung kann ab der achten Schwangerschaftswoche (SSW) stattfinden. Ab der 18. SSW kannst du zum zweiten und ab der 28. SSW zum dritten Screening gehen.

Aber was wird überhaupt bei solch einem Screening gemacht?

Der erste Basis-Ultraschall: Ab der achten Schwangerschaftswoche

Werdende Mütter gehen meistens zwischen der neunten und zwölften SSW zu ihrem ersten Ultraschall. Dieser soll Gewissheit bringen, dass tatsächlich eine Schwangerschaft vorliegt und die Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter funktioniert hat. Der Frauenarzt führt dabei verschiedene Messungen durch. Anhand der gemessenen Körperlänge (Scheitel-Steiß-Länge) und des Kopfdurchmessers lassen sich die aktuelle SSW sowie der voraussichtliche Geburtstermin abschätzen. Auch der Herzschlag wird kontrolliert und ob es sich eventuell um eine Schwangerschaft mit Mehrlingen handelt.

Der zweite Basis-Ultraschall: Ab der 18. Schwangerschaftswoche

Für das zweite Screening kannst du zwischen einer Basis- oder erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung wählen.

Bei beiden Fällen werden die Kopfgröße, der Bauch und die Länge des Oberschenkelknochens beim Kind gemessen. Zudem wird die Lage der Plazenta, also des Mutterkuchens, überprüft. Das Kind erhält über die Plazenta Nährstoffe und Sauerstoff. Als natürliche Barriere schützt sie das Kind gegen Viren und Bakterien. Sitzt die Plazenta sehr tief in der Gebärmutter, könnten Blutungen oder vorzeitige Wehen auftreten. Dadurch könnte es zu einer Frühgeburt kommen. Weitere Untersuchungen und besondere Vorkehrungen für die Geburt werden dann notwendig.

Entscheidest du dich für eine erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung, betrachtet der Arzt noch andere Körperteile des Kindes. Neben der Kopfform werden auch die Hirnkammern und das Kleinhirn überprüft. Außerdem werden der Brustkorb, das Herz und die Herzkammern kontrolliert. Auch der Rücken und Bauch werden untersucht.

Der dritte Basis-Ultraschall: Ab der 29. Schwangerschaftswoche

Beim dritten Ultraschall kontrolliert der Arzt erneut die Kopfgröße, den Bauch und die Länge des Oberschenkelknochens des Kindes. Er überprüft die Lage des Körpers und den Herzschlag. Ergeben sich Auffälligkeiten, wird eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung erforderlich, um Risiken auszuschließen. Im Rahmen einer ärztlichen Beratung könnt ihr dann die weitere Vorgehensweise besprechen.

Spezielle Ultraschalluntersuchungen

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine zusätzlichen Kosten für spezielle Ultraschalluntersuchungen, die aus medizinischen Gründen nicht zwingend erforderlich sind. Sie sind in der regulären Schwangerschaftsvorsorge nicht vorgesehen. Besteht jedoch eine medizinische Notwendigkeit, werden sie oftmals übernommen. Für weitere Informationen fragst du am besten bei deiner Krankenkasse nach. Dennoch ist hier ein kurzer Überblick über die speziellen Untersuchungen.

Erstsemester-Screening (ETS)

Ab der 13. SSW kannst du ein Erstsemester-Screening (ETS) durchführen lassen. Neben einer Nackenfaltenmessung des Fötus wird auch eine Blutuntersuchung gemacht, bei der die Werte vom Schwangerschaftshormon und -eiweiß überprüft werden. Mithilfe der Ergebnisse lassen sich Chromosomenstörungen wie Trisomie 21, auch Down-Syndrom genannt, beim ungeborenen Kind erkennen. Kostenpunkt: Bis zu 200 Euro.

Der Doppler-Ultraschall

Hier wird die Blutströmung in den Gefäßen von Mutter und Kind kontrolliert. Dieser Ultraschall kann ab der 20. SSW durchgeführt werden, falls der Verdacht besteht, dass das Baby nicht ausreichend durch die Plazenta mit Nährstoffen und Sauerstoff versorgt wird. Kostenpunkt: Bis zu 100 Euro.

Die Feindiagnostik (Organultraschall)

Mithilfe eines hochauflösenden Ultraschallgerätes sollen bei der Feindiagnostik Fehlbildungen an Organen oder dem Herzen des Kindes festgestellt werden. Die Untersuchung kann ab der 13. SSW in dafür vorgesehenen Zentren oder Praxen durchgeführt werden. Kostenpunkt: Bis zu 300 Euro.

Der 3D/4D-Ultraschall

Hierbei wird das Baby räumlich dargestellt. Beim 4D-Ultraschall werden zusätzlich die Bewegungen pro Sekunde in Echtzeit abgebildet. Das Verfahren sollte nur aus medizinisch relevanten Gründen und nicht für das sogenannte Baby-Watching eingesetzt werden. Denn in der Regel liefert es keine neuen Erkenntnisse. Kostenpunkt: Bis zu 150 Euro.

Ist Baby-Watching jetzt verboten?

Seit Januar 2021 ist das reine Baby-Watching, auch Baby-Kino, Baby-Fernsehen oder Baby-TV genannt, verboten. Der zehnte Paragraf in der neuen Strahlenschutzverordnung besagt, dass ein Fötus nur zu medizinischen Zwecken mit einem Ultraschallgerät untersucht werden darf.

Aber warum wurde es verboten und gibt es Risiken beim Ultraschall in der Schwangerschaft?

Bisher sind keine Gefahren für Schwangere bekannt, daher werden Ultraschallwellen noch als unbedenklich eingestuft. Ärzte raten jedoch nur in medizinischen Fällen zu dieser Untersuchung. Das Baby-Kino dient nicht zu diagnostischen Zwecken und würde die werdenden Eltern nur verunsichern, falls sie eine Auffälligkeit entdecken.