Finanzielle Unterstützung in Schwangerschaft

Finanzielle Unterstützung in Schwangerschaft und Elternzeit

Kaum hältst du den positiven Schwangerschaftstest in der Hand, denkst du erschrocken an dein leeres Konto. Aber keine Panik: Damit du mit deinem Kind finanziell abgesichert bist, gibt es Unterstützung.

Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ hilft seit 1984 Frauen in finanziellen Notlagen. Konkret heißt das: Für Aufwendungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt, wie Umstandsmode oder die Erstausstattung fürs Baby. Aber auch für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr können Gelder für Erziehung und Pflege beantragt werden. Der Antrag muss dabei vor der Anschaffung gestellt werden . Um das nachweisen zu können, ist es wichtig, die Quittungen aufzubewahren. Der Bund stellt dafür jährlich 92 Millionen Euro zur Verfügung. Wie hoch die gewährte Finanzspritze ist, wird individuell nach der finanziellen Situation der Mutter entschieden.
Um die Unterstützung zu beantragen, musst du dich möglichst früh, am besten gleich nach Bestätigung der Schwangerschaft durch deinen Arzt, an eine Beratungsstelle für Schwangerschaft wenden. Beim Erstgespräch solltest du deinen Personalausweis und den Mutterpass dabeihaben.

Beihilfe zur Schwangerschaft

Wenn du ALG II beziehst, gewährt dir das Jobcenter ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 Prozent der Regelleistung. Darüber hinaus kannst du einmalige Beihilfen zur Schwangerschaft und Geburt stellen, sogar die Übernahme der Kosten bei einer speziellen Ernährung während der Schwangerschaft ist möglich.
Dieses Angebot gilt nicht nur für ALG II-Empfängerinnen, auch Geringverdienerinnen oder Studierende können einen Antrag stellen. Hier muss der der Antrag ebenfalls vor der Anschaffung gestellt werden. Also bewahre am besten alle Kaufbelege als Nachweis auf.

Mutterschaftsgeld

Für die meisten Frauen beginnt der Mutterschutz sechs Wochen vor dem Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der tatsächlichen Geburt. Solltest du ein Frühchen oder Zwillinge auf die Welt bringen, verlängert sich der Mutterschutz auf 12 Wochen nach der Entbindung. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für die Zeit des Mutterschutzes als finanzielle Unterstützung das Mutterschaftsgeld. Es kann frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beantragt werden. Dafür stellt euch euer Arzt eine entsprechende Bescheinigung aus, die ihr einfach bei eurer Krankenkasse einreicht.
Mutterschaftsgeld erhalten aber nur Frauen, die freiwillig oder pflichtversichert mit Anspruch auf Krankengeld sind. Solltest du dir über deinen Versicherungsstatus unsicher sein, frag am besten bei deiner Krankenkasse nach.

Elterngeld und Kindergeld

Wenn dein Kind auf der Welt ist, geht der Papierkram erst richtig los. Der Standesbeamte gibt euch verschiedene Geburtsurkunden mit auf den Weg, die du für die Beantragung von Elterngeld und Kindergeld brauchst. Die Formulare dafür kannst du ruhig schon gegen Ende der Schwangerschaft ausfüllen. So musst du im Wochenbett nur noch die übrigen Daten wie Geburtstag und Steuer-ID ergänzen. Es kann durchaus einige Wochen dauern, bis ihr einen Bescheid erhaltet.
Gerade beim Elterngeld ist es daher wichtig, nicht zu lange mit dem Abschicken der Unterlagen zu warten. Den Antrag stellst du an die Elterngeldstelle beim für euch zuständigen Jugendamt. Das Kindergeld hingegen wird von der Familienkasse gezahlt. Diese ist an die Arbeitsagentur angegliedert.

BAföG und Wohngeld

Studierende mit Kind haben nicht nur den Anspruch auf eine höhere BAföG-Zahlung. Aufgrund der Entbindung steht dir ein Urlaubssemester zu, für das du ALG II beantragen kannst. Damit du keine Probleme mit der Regelstudienzeit bekommst, verlängert sich diese wie folgt:

  • ein Semester für die Schwangerschaft
  • je ein Semester pro Lebensjahr des Kindes
  • ein Semester für das 6. und 7. Lebensjahr
  • ein Semester für das 8. bis 10. Lebensjahr

Studentinnen, die kein BAföG erhalten, können auch Wohngeld beantragen. Den entsprechenden Antrag stellt ihr bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung eures Wohnortes. Ein Wohngeld-Antrag kann sich aber auch für andere Eltern lohnen, die kein ALG II beziehen. Sogar Hausbesitzer können ein Formular einreichen.

Hilfe im Blätterdschungel

Auch wenn du dir den Papierkrieg nicht zutraust – versuch es auf alle Fälle. Selbst wenn du nur einen kleinen Betrag erhältst, es ist besser, als mit leeren Händen dazustehen. Vielleicht schnappst du dir eine Freundin, die ein wahres Organisations-Genie ist. Lade sie auf einen Kaffee ein und kümmert euch zusammen um die Formulare. Auch dein Partner kann dich unterstützen und dir Behördengänge nach der Entbindung abnehmen.
Und noch ein kleiner Tipp zum Schluss: Bevor du die Anträge wegschickst, kopiere sie für deine Unterlagen. So hast du bei Folgeanträgen gleich alles zu Hand. Und wenn dein Brief auf dem Postweg untergehen sollte, musst du dir die ganze Mühe nicht noch einmal machen.
Wir drücken dir auf jeden Fall die Daumen für einen positiven Bescheid.

Ein Gedanke zu “Finanzielle Unterstützung in Schwangerschaft und Elternzeit

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.