Kindergeld den Kindern?

Kindergeld: Existenzsicherung von der Familienkasse

Kindergeld für die Kinder – mit dem monatlichen Geldbetrag unterstützt der Staat alle Familien zur Sicherung des Existenzminimums und beugt damit der Kinderarmut in Deutschland vor.

Kinder sind teuer – Kindergeld hilft

Kinder sind ein teurer Spaß. Laut dem Statistischen Bundesamt bewegen sich die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben je Kind zwischen 593 Euro bei Paaren mit einem Kind und 425 Euro je Kind bei Paaren mit drei Kindern. Dabei wird für Wohnen und Energie am meisten ausgegeben. Je älter die Kinder, desto teurer werden sie. 2008 gaben in Deutschland Paare mit einem Kind im Alter von bis zu 6 Jahren im Monat 519 Euro aus. Für Kinder, die zwischen 6 und 12 Jahre alt waren, lag der Betrag für Konsumausgaben bei 604 Euro und bei den Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren sogar bei 700 Euro. Doch hier gibt es von Familie zu Familie starke Unterschiede.

Die Schere ist groß

Einkommensschwache Familien geben dabei wesentlich weniger für ihren Nachwuchs aus, nämlich durchschnittlich 328 Euro. Sie haben kaum Geld, um ihren Kindern Bücher oder Schreibwaren zu besorgen. Dafür stehen durchschnittlich nur 7 Euro im Monat zur Verfügung. Ganz anders sieht es bei wohlhabenden Familien aus: Sie geben etwa 900 Euro pro Kind aus und haben auch ein höheres Budget für Bücher und Schreibwaren (26 Euro). Um diese Ausgaben zu deckeln, greift die Familienkasse mit dem Kindergeld unter die Arme.

Das Kindergeld den Kindern?

Zum Beginn des Jahres 2018 wurde das Kindergeld wieder um zwei Euro je Kind und Monat erhöht. Für das erste und zweite Zählkind beträgt es zurzeit jeweils 194 Euro, für das dritte Kind gibt es 200 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind erhalten Eltern je 225 Euro. Das Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Geburtstag und maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ausgezahlt. Das hängt davon ab, wie lange sich das Kind in einer Ausbildung befindet.

Kindergeld bekommt dabei diejenige Person, in deren Obhut sich das Kind befindet. Wer jetzt mitgerechnet hat, wird festgestellt haben, dass der Betrag trotz aktueller Erhöhung nicht mal annähernd zur Deckung des Existenzminiums für Kinder reicht. Sondern gerade mal ein Drittel der monatlichen Kosten werden mit diesem Betrag gedeckt.

Kindergeld beantragen

Um diesen Betrag zu erhalten, muss man einen Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen. Viele werdende Eltern bereiten diesen bereits in der Schwangerschaft vor. So müssen sie nach der Geburt des Kindes nur noch die Steueridentifikationsnummer und die Geburtsurkunde des Babys nachreichen.

Doch wer sollte den Antrag stellen? Meistens kümmern sich die Mütter darum, doch gerade bei Patchwork-Familien sollte man sich die Sache genauer überlegen. Dabei spielt vor allem die Regelung der Zählkinder eine Rolle. Das lässt sich gut an folgendem Beispiel verdeutlichen: Ein Elternpaar hat zwei Kinder, der Vater hat außerdem bereits ein Kind aus einer voran gegangenen Beziehung. Damit steht ihm für das dritte Kind ein höherer Kindergeldbetrag zu, da er drei Zählkinder hat. In diesem Fall ist es sinnvoll, dass der Vater das Kindergeld beantragt. Der höhere Betrag für das dritte Kind wird ihm auch ausgezahlt, wenn er für die anderen beiden Kinder keine Zahlung bezieht.

Kindergeld für Rechenfüchse

Oft gibt es ganz raffinierte Sprösslinge hat, die das Kindergeld auf das eigene Konto einfordern. Doch dabei sollte man den Nachwuchs mal ausrechnen lassen, ob sich das wirklich lohnt. Denn sie würden ein ziemlich schlechtes Geschäft machen, wenn sie im Gegenzug Essen, Kleidung und Wohnen selber zahlen müssten. Allerdings nutzen viele Eltern das Kindergeld, um älteren Jugendlichen ein besseres Gespür für den Umgang mit Finanzen zu vermitteln. So kann man zum Beispiel aushandeln, dass sie das Geld teilweise oder komplett erhalten und dafür Kleidung oder Freizeitaktivitäten selbst finanzieren müssen. Auszubildende, die noch mit im Elternhaus wohnen, verzichten oft auf eine Auszahlung des Kindergelds als Ersatz für Kostegeld.

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