Quotenregelungen, wie sinnvoll ist die Frauenquote?

Quotenregelungen, wie sinnvoll ist die Frauenquote?

Die Frauenquote hat dazu geführt, dass mehr Frauen in den Führungsetagen arbeiten. Aber nicht alle finden die Quote gut. Auch eine Entscheidung gegen die Karriere muss respektiert werden.

Seit dem 1. Januar gibt es die sog. Frauenquote. Sie regelt, dass langfristig mindestens 30 Prozent aller Posten in Aufsichtsräten in börsennotierten Unternehmen von Frauen besetzt sein müssen. Das gilt auch im Öffentlichen Dienst für die Besetzung von Aufsichtsratsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen. Ziel dieser gesetzlichen Regelung war und ist die Gleichberechtigung der Frauen in Deutschland. In den Führungsetagen, wo über Lohn, Arbeitsbedingungen und die Geschicke des Unternehmens entschieden wird, sollen mehr Frauen präsent sein.

Unternehmen mit mehr als 2.000 Arbeitnehmern

Bei jedem neu zu besetzenden Posten muss die Frauenquote berücksichtigt werden, d.h. dass freiwerdende Posten mit Frauen besetzt werden müssen, bis der Frauenanteil 30 Prozent beträgt. Die Quotenregelung greift bei Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien mit in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie bei Europäischen Aktiengesellschaften (SE), bei denen sich das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan aus derselben Zahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern zusammensetzt.

Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern

Auch für Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern gibt es eine Regelung. Sie sind verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen festzulegen. Über diese Zielgrößen und deren Realisierung müssen sie öffentlich berichten. Dies gilt auch für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, GmbHs, eingetragene Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sofern sie mehr als 500 Arbeitnehmer haben. Davon sind ca. 3.500 Unternehmen betroffen.

Stimmungsbarometer zur Frauenquote

Laut einem Stimmungsbarometer des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2015 wird eine gesetzliche Verpflichtung zur Festlegung von Zielgrößen bzw. eine feste Aufsichtsratsquote mehrheitlich und insbesondere von männlichen Vorständen und Unternehmensführungen abgelehnt. Zudem sind sich nur wenige Unternehmen bewusst, dass sie überhaupt vom Gesetz betroffen sind. Lediglich ein Bruchteil der Unternehmen hatte zum Zeitpunkt der Befragung bereits Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils auf unterschiedlichen Hierarchieebenen verabschiedet oder geplant.

Fazit

Die Meinungen zur Frauenquote gehen auseinander. Manche finden sie gut, andere sind dagegen. Es sind nicht nur Männer, die sich gegen die Quote aussprechen. Auch Frauen bemängeln sie. Sie wollen nicht als Quotenfrau gelten oder das Gefühl haben, sie haben ihren beruflichen Erfolg einer Quote zu verdanken. Fakt ist, dass Männer und Frauen unterschiedlich sind. Es sind nun mal die Frauen, die Kinder zur Welt bringen und dadurch familienbedingt Ausfallzeiten im Job haben. Und oft sind es auch die Frauen, die sich bewusst gegen eine Karriere und für die Familie entscheiden. Egal wie man sich als Frau entscheidet, ob für Familie, Karriere oder Familie plus Karriere – es wird immer Kritiker geben. Und das ist das eigentliche Drama – die Quote darf nicht dazu führen, dass Frauen sich gezwungen fühlen, Karriere machen zu müssen. Auch die ganz bewusste Entscheidung gegen eine Karriere muss respektiert werden und gesellschaftliche Anerkennung finden.