Beschwerde gegen Krankenkassen

Ein Vergleich der Krankenkassen lohnt sich

Eigentlich sollte man annehmen, dass jeder, dem ein bestimmter Prozentsatz seines Gehalts automatisch für eine gesetzliche Krankenkasse abgezogen wird, auch die gleichen Leistungen erhält. Leider ist dem aber nicht so. Und immer wieder rätseln die Versicherten, warum eine Krankenkasse eine Leistung oder ein Medikament bezahlt, aber eine andere nicht.

Gesetzliche Krankenkassen

Seit 2009 besteht für alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Nur bei Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von aktuell 57.600 Euro (2017) kann sich der Versicherte für eine private Krankenversicherung entscheiden.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in verschiedene Kassenarten gegliedert:

  • Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
  • Betriebskrankenkassen (BKK)
  • Innungskrankenkassen (IKK)
  • See-Krankenkasse
  • Landwirtschaftliche Krankenkasse
  • Ersatzkassen
  • Bundesknappschaft

So mancher Unterschied in den Leistungen ist in der Historie der Kassenart verwurzelt. Es ist ja auch irgendwie logisch, dass eine Krankenkasse, die nicht speziell für Seefahrer ausgelegt ist, keine Leistungen enthält, die durch diesen Beruf verursachte Unfälle oder Krankheiten komplett abdeckt.

Auch kann es zu Problemen bei Unfällen in risikobehafteten Sportarten kommen. Hier empfiehlt es sich wirklich, das Kleingedruckte in den Verträgen genau zu studieren, um auch in seiner Freizeit rundum abgesichert zu sein.

Gesetzliche Grundversorgung der Krankenkassen

Der Umfang an Leistungen der in Deutschland existierenden Krankenkassen ist zu etwa 95 Prozent gesetzlich vorgeschrieben. Die Krankenkassen zahlen immer alle Behandlungen, die notwendig aber auch wirtschaftlich vertretbar sind, egal, wie hoch der Beitragssatz des Versicherten ist. Mit dieser Grundversorgung müssen die Kassen allen Versicherungsnehmern die gleichen Hilfsmittel – in Deutschland mehr als 10.000 verschiedene Leistungen – anbieten. Darüber hinaus gehende Dienste können von den Versicherungen als „Zusatzleistungen“ deklariert und extra berechnet werden.

Um in den Genuss zum Ersatz diverser Zusatzleistungen zu kommen, können Versicherungspflichtige zum Beispiel private Krankenzusatzversicherungen abschließen, welche die Lücken im Leistungsspektrum der GKV abdecken. Das betrifft beispielsweise Zahnersatz oder Sehhilfen.

Die Krux an diesem System sind also die verbleibenden ungefähr fünf Prozent an Leistungen, die im Ermessensspielraum der Krankenkassen liegen. Genau diese sind es, die dem einen Versicherten eine spezielle Behandlung gestattet aber zu der in einer anderen Krankenkasse zugezahlt werden muss, sofern man sie überhaupt erhält.

Beschwerde gegen Krankenkassen

Wenn du glaubst, von deiner Kasse unfair behandelt worden zu sein, nachdem eine medizinische Maßnahme oder ein Medikament nur teilweise oder gar nicht bezahlt wurde, kannst du dich bei der Kasse beschweren. Der schnellste Weg ist es, persönlich vorzusprechen oder einen Brief zu schreiben.

Des Weiteren gibt es verschiedene Anlaufstellen zur Konfliktlösung mit deiner Krankenkasse:

  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
  • Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
  • Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung
  • Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenkassen
  • Patienten- und Selbsthilfeorganisationen

Telefonnummern, Links und weiterführen Informationen findest hier. Auf dieser Website kannst du dich nicht nur informieren oder beschweren, sondern auch beraten lassen. Wenn du also nicht sicher bist, ob deine Kasse eine anstehende Behandlung oder medizinische Hilfsmittel zahlt, frage lieber vorher nach.

Vergleicht die Angebote der Krankenkassen

Bevor du dich an eine Krankenkasse bindest, empfiehlt es sich, die Leistungen – insbesondere die Lücken darin – zu vergleichen. Nur weil eine Krankenkasse groß ist, muss sie nicht die für dich am besten geeigneten Angebote führen. Gerade bei außergewöhnlichen chronischen Krankheiten bieten die Kassen unterschiedliche Hilfen an.

Manchmal kannst du besondere Leistungen erhalten, wenn du an speziellen Bonusprogrammen der Kassen teilnehmen. Lass dich genau beraten und vergleiche die Angebote! Denn ein Wechsel der Krankenkasse ist frühestens nach 18 Monaten Mitgliedschaft möglich.

Achte auch auf Ankündigungen deiner Kasse. Manchmal werden neue Dienste aufgenommen, aber leider entfallen mitunter auch besondere Leistungen.